Wichtige Hinweise:
- Das Ordnungsamt der Stadt Waiblingen übernimmt für Sie die Abwicklung und hinterlegt Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung bei Parkster im Rahmen des Rezeptionsdienstes.
- Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung für ein halbes oder ganzes Jahr gültig - je nach gewähltem Konditionsmodell.
- Bewohnerparkberechtigungen können für folgende Parkzonen beantragt werden: Quartiere in der Innenstadt
Wer ist antragsberechtigt:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem der Quartiere gemeldet.
- Mehrere Bewohnerparkberechtigungen je Haushalt sind möglich, jedoch je Antragsteller nur eine Berechtigung.
- Sie verfügen nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage.
Kosten:
- Jede Bewohnerparkberechtigung muss separat beantragt werden.
- Der Kauf ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig. Ein anteiliger Kauf ist nicht möglich.
- Das Ticket ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Sollte Ihre gültige Parkberechtigung nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / aus einem der Quartiere) kann leider keine Rückerstattung der anteiligen Gebühr, die auf die restlichen Monate entfällt, gewährt werden.
- Bei Missbrauch oder unrichtigen Angaben mit sofortiger Wirkung erlischt
Datenschutz:
- Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises erfolgt auf Grundlage von § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Ich habe die Datenschutzerklärung der Stadt Waiblingen gelesen und stimme zu, dass meine Angaben zur Bearbeitung meines Antrags verarbeitet werden. Zur Prüfung meiner Berechtigung gleicht die Stadt Waiblingen meine Angaben mit dem Melderegister ab (§ 34 BMG). Die Formulardaten werden verschlüsselt auf EU-Servern in Frankfurt verarbeitet und nach Abschluss des Verwaltungsvorgangs automatisch gelöscht.